Schülerinnen und Schüler, die im Sommersemester eine Deutschförderklasse oder einen Deutschförderkurs besucht haben und in den Hauptferien an der Sommerschule teilnehmen, können bis zu zwei Wochen nach Beginn des Schuljahres neuerlich mit MIKA-D getestet und auf Basis des Ergebnisses neu eingestuft werden (vgl. § 18 Abs. 16 SchUG).
Die Formulare für die Anmeldung von Schüler/innen zur Sommerschule wurden an alle Stamm-/Zubringerschulen versendet. Wir bitten die Kollegen/innen im Lehrkörper, diese nach pädagogischer Facheinschätzung gezielt an jene Schüler/innen auszuteilen, für die im jeweiligen Korb ... (Weiterlesen)