Übersetzte Anmeldeformulare und MIKA-D Testung für Sommerschul-Absolventen
Schülerinnen und Schüler, die im Sommersemester eine Deutschförderklasse oder einen Deutschförderkurs besucht haben und in den Hauptferien an der Sommerschule teilnehmen, können bis zu zwei Wochen nach Beginn des Schuljahres neuerlich mit MIKA-D getestet und auf Basis des Ergebnisses neu eingestuft werden (vgl. § 18 Abs. 16 SchUG).
Für diese Schüler/innen stehen auch übersetzte Anmeldeformulare in anderen Muttersprachen zum Download bereit.
Update 10.04.: die BD Wien hat uns dankenswerterweise auch übersetzte Elternbriefe zur Verfügung gestellt. Diese können zusammen mit den Anmeldeformularen mitgegeben werden.
(Hinweis: die Übersetzung erfolgte nach bestem Wissen und Gewissen durch nicht-beeidete Übersetzer/innen)