Schülerinnen und Schüler, die im Sommersemester eine Deutschförderklasse oder einen Deutschförderkurs besucht haben und in den Hauptferien an der Sommerschule teilnehmen, können bis zu zwei Wochen nach Beginn des Schuljahres neuerlich mit MIKA-D getestet und auf Basis des Ergebnisses neu eingestuft werden (vgl. § 18 Abs. 16 SchUG).