für Erziehungsberechtigte

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte,

die Sommerschule versteht sich als Schule - nicht als Ferienbetreuung. Die Einladung zur Teilnahme erfolgt direkt durch die jeweiligen Lehrpersonen Ihrer Kinder aufgrund pädagogischer Facheinschätzungen.

Sollte Ihr Kind ein Anmeldeformular erhalten haben und Sie das Angebot der Sommerschule nutzen möchten, übermitteln Sie bitte das ausgefüllte Formular an die Schule bis spätestens 19. April 2024. Die Sommerschulplätze sind begrenzt und Nachmeldungen können nur noch nach Maßgabe freier Plätze angenommen werden.

Beachten Sie bitte auch das Informationsschreiben des BMBWF für Erziehungsberechtigte.

Schülerfreifahrten zur Zeit der Sommerschule

Spätestens bis zum Schuljahresende wird für alle angemeldeten Schüler/innen eine Anmeldebestätigung ausgestellt. Diese erhalten Sie entweder direkt von der Schule Ihres Kindes bzw. per Mail übermittelt. Diese Anmeldebestätigung gilt als Fahrschein für die Öffentlichen Verkehrsmittel zwischen Ihrem Wohnort und dem Standort der Sommerschule.

Sollte die tägliche Fahrtdauer zum Sommerschulstandort bspw. aufgrund eines Ferienfahrplanes unzumutbar lang sein, kann ein sogenannter Gelegenheitsverkehr zwischen der Stammschule und der Sommerschule eingerichtet werden. Dafür müssen mindestens drei Schüler/innen für die gleiche Strecke betroffen sein. Über die Genehmigung eines Transportsonderbedarfes (TSB) und die Einrichtung eines Gelegenheitsverkehrs entscheidet das Finanzamt.