Verpflichtender Besuch der Sommerschule für alle Schüler/innen mit AO2 Status

In der Praxis bedeutet dies, dass alle außerordentlichen Schüler/innen und Schüler, welche mit Stichtag 16. Feb. 2026 (=1. Tag des Sommersemesters) im Status AO2 eingestuft sind, verpflichtend die Sommerschule besuchen müssen.
Die Anmeldung zur Sommerschule erfolgt durch die jeweilige Stammschule. Ein unentschuldigtes Fernbleiben muss lt. Gesetz als Schulpflichtverletzung behandelt werden. Detailinfos an die Schulleitungen erfolgen via Infomail der Bildungsdirektion.